Landessozialgericht NRW, 2010-12-15, L 8 R 101/09

L 8 R 101/09Sozialversicherungsgericht15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 101/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: L 8 R 101/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1215.L8R101.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.5.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 41.000,- EUR festgesetzt.

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