L 8 R 101/09•Landessozialgericht NRW, 2010-12-15, L 8 R 101/09
Landessozialgericht NRW, 2010-12-15, L 8 R 101/09
L 8 R 101/09Sozialversicherungsgericht15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 101/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: L 8 R 101/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1215.L8R101.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.5.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 41.000,- EUR festgesetzt.
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