Landessozialgericht NRW, 2010-12-23, L 11 KA 71/10 B ER

L 11 KA 71/10 B ERSozialversicherungsgericht23.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 71/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: L 11 KA 71/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1223.L11KA71.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) bis 3) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.06.2010 wird zurückgewiesen. Die Beigeladenen zu 1) bis 3) tragen die Hälfte der Verfahrenskosten als Gesamtschuldner. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der Verfahrenskosten. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

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