L 11 KA 71/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-12-23, L 11 KA 71/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-12-23, L 11 KA 71/10 B ER
L 11 KA 71/10 B ERSozialversicherungsgericht23.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 71/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: L 11 KA 71/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1223.L11KA71.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) bis 3) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.06.2010 wird zurückgewiesen. Die Beigeladenen zu 1) bis 3) tragen die Hälfte der Verfahrenskosten als Gesamtschuldner. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der Verfahrenskosten. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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