L 7 AS 1681/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-12-23, L 7 AS 1681/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-12-23, L 7 AS 1681/10 B
L 7 AS 1681/10 BSozialversicherungsgericht23.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1681/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: L 7 AS 1681/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:1223.L7AS1681.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.09.2010 geändert. Der Antragstellerin wird für das Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin F aus F beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren (L 7 AS 1680/10 B ER) wird abgelehnt.
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