Landessozialgericht NRW, 2011-01-07, L 8 R 864/10 B ER

L 8 R 864/10 B ERSozialversicherungsgericht07.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 864/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-07

Aktenzeichen: L 8 R 864/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0107.L8R864.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.8.2010 geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21.12.2009 wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Der Streitwert für das Antrags- und Beschwerdeverfahren wird auf je 3.839,11 EUR festgesetzt.

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