L 5 KR 22/09•Landessozialgericht NRW, 2011-01-13, L 5 KR 22/09
Landessozialgericht NRW, 2011-01-13, L 5 KR 22/09
L 5 KR 22/09Sozialversicherungsgericht13.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 22/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: L 5 KR 22/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0113.L5KR22.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 20.01.2009 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger 700 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts- zügen zu 1/3 und der Kläger zu 2/3. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.119,42 Euro festgesetzt.
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