Landessozialgericht NRW, 2011-01-20, L 16 KR 184/09

L 16 KR 184/09Sozialversicherungsgericht20.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 184/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-20

Aktenzeichen: L 16 KR 184/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0120.L16KR184.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.07.2009 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 2.760,96 Euro zuzüglich 4 % Zinsen aus 2.490 EUR ab dem 01.05.2006 und aus weiteren 270 EUR ab dem 01.07.2006 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.760,96 EUR festgesetzt.

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