L 7 AS 887/10 B•Landessozialgericht NRW, 2011-01-20, L 7 AS 887/10 B
Landessozialgericht NRW, 2011-01-20, L 7 AS 887/10 B
L 7 AS 887/10 BSozialversicherungsgericht20.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 887/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-20
Aktenzeichen: L 7 AS 887/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0120.L7AS887.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.04.2010 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus E beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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