L 20 AY 85/10 B•Landessozialgericht NRW, 2011-01-28, L 20 AY 85/10 B
Landessozialgericht NRW, 2011-01-28, L 20 AY 85/10 B
L 20 AY 85/10 BSozialversicherungsgericht28.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 85/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-28
Aktenzeichen: L 20 AY 85/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0128.L20AY85.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger vom 13.8.2010 wird der Beschluss des Sozialgerichts Münsters 2.8.2010 geändert. Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Münster unter dem Az. S 16 AY 125/09 ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt P, N beigeordnet. Als Kostenbeteiligung des Klägers zu 1) werden monatliche Raten i.H.v. 95,00 EUR, erstmals zu zahlen für den Monat Februar, fällig jeweils am Ersten des Folgemonats, festgesetzt. Die Zahlungen sind an die Oberjustizkasse zu leisten. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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