Landessozialgericht NRW, 2011-02-04, L 19 AS 980/10 NZB

L 19 AS 980/10 NZBSozialversicherungsgericht04.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 980/10 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-04

Aktenzeichen: L 19 AS 980/10 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0204.L19AS980.10NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.05.2010 - S 32 AS 137/09 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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