L 5 KR 155/09•Landessozialgericht NRW, 2011-02-10, L 5 KR 155/09
Landessozialgericht NRW, 2011-02-10, L 5 KR 155/09
L 5 KR 155/09Sozialversicherungsgericht10.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 155/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-10
Aktenzeichen: L 5 KR 155/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0210.L5KR155.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.08.2009 geändert. Die Bescheide der Beklagten vom 27.12.2007 und 18.01.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.03.2008 werden insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Feststellung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgelehnt hat; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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