L 20 SO 110/08•Landessozialgericht NRW, 2011-02-14, L 20 SO 110/08
Landessozialgericht NRW, 2011-02-14, L 20 SO 110/08
L 20 SO 110/08Sozialversicherungsgericht14.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 110/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-14
Aktenzeichen: L 20 SO 110/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0214.L20SO110.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.10.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auch für den zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird für den ersten Rechtszug auf 46.732,12 EUR festgesetzt, für den zweiten Rechtszug auf 169.731,27 EUR.
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