L 3 R 19/08•Landessozialgericht NRW, 2011-02-21, L 3 R 19/08
Landessozialgericht NRW, 2011-02-21, L 3 R 19/08
L 3 R 19/08Sozialversicherungsgericht21.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 19/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-21
Aktenzeichen: L 3 R 19/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0221.L3R19.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 10.12.2007 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.09.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.01.2006 verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgehend von einem am 21.06.2005 eingetretenen Leistungsfall befristet bis zum 31.01.2014 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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