L 12 SO 136/10•Landessozialgericht NRW, 2011-02-23, L 12 SO 136/10
Landessozialgericht NRW, 2011-02-23, L 12 SO 136/10
L 12 SO 136/10Sozialversicherungsgericht23.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 136/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: L 12 SO 136/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0223.L12SO136.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 08.03.2010 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.06.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.10.2008 verurteilt, die Klägerin für die Zeit ab 01.07.2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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