Landessozialgericht NRW, 2011-02-25, L 20 AY 8/11 B

L 20 AY 8/11 BSozialversicherungsgericht25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 8/11 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: L 20 AY 8/11 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0225.L20AY8.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 5.1.2011 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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