L 16 AL 60/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2011-03-28, L 16 AL 60/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2011-03-28, L 16 AL 60/11 B ER
L 16 AL 60/11 B ERSozialversicherungsgericht28.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 AL 60/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-28
Aktenzeichen: L 16 AL 60/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0328.L16AL60.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.02.2011 geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin für den Anspruchszeitraum Dezember 2010 Kurzarbeitergeld in Höhe von weiteren 35.111,90 Euro nebst einer Sozialversicherungsbeitragserstattung von weiteren 30.333,32 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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