Landessozialgericht NRW, 2011-04-01, L 7 B 193/09 AS

L 7 B 193/09 ASSozialversicherungsgericht01.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 193/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-01

Aktenzeichen: L 7 B 193/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0401.L7B193.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.04.2009 geändert. Die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 556,92 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

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