L 19 AS 179/10•Landessozialgericht NRW, 2011-04-04, L 19 AS 179/10
Landessozialgericht NRW, 2011-04-04, L 19 AS 179/10
L 19 AS 179/10Sozialversicherungsgericht04.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 179/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-04
Aktenzeichen: L 19 AS 179/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0404.L19AS179.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.12.2009 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 18.02.2008, 18.05.2008 und vom 31.07.2008, 13.02.2009 sowie vom 12./13.02.2009, 01.04.2009, sämtliche in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2009 verurteilt, die den Klägern für die Zeit vom 01.03.2008 bis 31.08.2009 darlehensweise bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in einen verlorenen Zuschuss umzuwandeln. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.