Landessozialgericht NRW, 2011-04-06, L 12 AS 42/07

L 12 AS 42/07Sozialversicherungsgericht06.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 42/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-06

Aktenzeichen: L 12 AS 42/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0406.L12AS42.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 22.08.2007 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 29.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.10.2005 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.03.2006 als Darlehen zu gewähren. Soweit die Leistungen als Zuschuss begehrt werden, wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen zu 1/3. Die Revision wird zugelassen.

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