L 5 KR 107/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2011-04-07, L 5 KR 107/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2011-04-07, L 5 KR 107/11 B ER
L 5 KR 107/11 B ERSozialversicherungsgericht07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 107/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: L 5 KR 107/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0407.L5KR107.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.02.2011 geändert. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragsteller vom 09.12.2010 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.11.2010 aufschiebende Wirkung hat. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen.
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