Landessozialgericht NRW, 2011-04-20, L 9 SO 48/09

L 9 SO 48/09Sozialversicherungsgericht20.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 48/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: L 9 SO 48/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0420.L9SO48.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2009 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.