L 20 AY 7/10•Landessozialgericht NRW, 2011-05-23, L 20 AY 7/10
Landessozialgericht NRW, 2011-05-23, L 20 AY 7/10
L 20 AY 7/10Sozialversicherungsgericht23.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 7/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-23
Aktenzeichen: L 20 AY 7/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0523.L20AY7.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.11.2009 geändert. Das beklagte Land wird verurteilt, der Klägerin die im Leistungsfall W S seit dem 01.12.2003 nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erbrachten Leistungen zu erstatten. Hinsichtlich der bis zum 30.11.2003 an W S erbrachten Leistungen wird die Klage abgewiesen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 17.933,60 EUR festgesetzt.
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