L 20 SO 488/10•Landessozialgericht NRW, 2011-06-20, L 20 SO 488/10
Landessozialgericht NRW, 2011-06-20, L 20 SO 488/10
L 20 SO 488/10Sozialversicherungsgericht20.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 488/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: L 20 SO 488/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0620.L20SO488.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Änderung des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 21.07.2010 sowie Aufhebung des Bescheides vom 14.04.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom Juli 2009 verurteilt, der Klägerin ab 16.03.2009 Leistungen der Krankenbehandlung (§ 48 SGB XII) zu erbringen, soweit diese nicht durch die Leistungen der KVB gedeckt sind. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.