L 7 AS 79/08•Landessozialgericht NRW, 2011-06-30, L 7 AS 79/08
Landessozialgericht NRW, 2011-06-30, L 7 AS 79/08
L 7 AS 79/08Sozialversicherungsgericht30.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 79/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: L 7 AS 79/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0630.L7AS79.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.06.2008 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung der Bescheide vom 21.04.2006, 17.05.2006, 30.05.2006 und 14.09.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2006 verurteilt, die der Klägerin darlehensweise gewährten Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtichen Kosten der Klägerin aus dem gesamten Verfahren. Die Revision wird zugelassen.
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