L 8 R 280/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2011-07-21, L 8 R 280/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2011-07-21, L 8 R 280/11 B ER
L 8 R 280/11 B ERSozialversicherungsgericht21.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 280/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: L 8 R 280/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0721.L8R280.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 28.2.2011 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 10.12.2010 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.11.2010 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.046.750,00 Euro festgesetzt.
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