L 19 AS 1339/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-08-30, L 19 AS 1339/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-08-30, L 19 AS 1339/11 B
L 19 AS 1339/11 BSozialversicherungsgericht30.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1339/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: L 19 AS 1339/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0830.L19AS1339.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.06.2011 geändert. Den Klägern zu 3) und zu 4) wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung ab dem 11.04.2011 bewilligt und Rechtsanwältin V in H beigeordnet. Im übrigen werden die Beschwerden der Klägerin zu 1), des Klägers zu 2) und der Klägerin zu 5) zurückgewiesen.
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