L 8 R 516/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-09-05, L 8 R 516/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-09-05, L 8 R 516/11 B
L 8 R 516/11 BSozialversicherungsgericht05.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 516/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-05
Aktenzeichen: L 8 R 516/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0905.L8R516.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.5.2011 geändert. Die Kosten für das von Prof. Dr. O T erstattete Sachverständigengutachten werden auf die Landeskasse übernommen. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Staatskasse auferlegt.
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