L 18 (2) KN 223/07•Landessozialgericht NRW, 2011-09-13, L 18 (2) KN 223/07
Landessozialgericht NRW, 2011-09-13, L 18 (2) KN 223/07
L 18 (2) KN 223/07Sozialversicherungsgericht13.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 (2) KN 223/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-13
Aktenzeichen: L 18 (2) KN 223/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0913.L18.2KN223.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 13.08.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte zu erstatten. Die Beklagte trägt Gerichtskosten in Höhe von EUR 225. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.