L 7 B 411/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2011-09-14, L 7 B 411/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2011-09-14, L 7 B 411/09 AS
L 7 B 411/09 ASSozialversicherungsgericht14.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 411/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-14
Aktenzeichen: L 7 B 411/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0914.L7B411.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.10.2009 geändert. Dem Kläger zu 1) wird Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt L, P, mit Wirkung ab 13.07.2010 bewilligt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerden der Kläger 2) bis 5) werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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