Landessozialgericht NRW, 2011-09-28, L 11 KA 54/08

L 11 KA 54/08Sozialversicherungsgericht28.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 54/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-28

Aktenzeichen: L 11 KA 54/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0928.L11KA54.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.04.2008 abgeändert und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 31.05.2006 verurteilt, über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 06.11.2002 neu zu entscheiden. Die Feststellungsklage wird verworfen. Der Beklagte trägt 2/5, die Klägerin zu 2) 1/5, der Kläger zu 1) 2/5 der Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.

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