L 16 KR 668/10 KL•Landessozialgericht NRW, 2011-10-27, L 16 KR 668/10 KL
Landessozialgericht NRW, 2011-10-27, L 16 KR 668/10 KL
L 16 KR 668/10 KLSozialversicherungsgericht27.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 668/10 KL — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: L 16 KR 668/10 KL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1027.L16KR668.10KL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 15.11.2010 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte den Erlass der Säumniszuschläge abgelehnt hat. Insoweit wird die Beklagte verurteilt, über den Antrag des Klägers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 6.044,- EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.