Landessozialgericht NRW, 2011-10-27, L 16 KR 668/10 KL

L 16 KR 668/10 KLSozialversicherungsgericht27.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 668/10 KL — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: L 16 KR 668/10 KL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1027.L16KR668.10KL.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 15.11.2010 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte den Erlass der Säumniszuschläge abgelehnt hat. Insoweit wird die Beklagte verurteilt, über den Antrag des Klägers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 6.044,- EUR festgesetzt.

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