L 14 R 183/09•Landessozialgericht NRW, 2011-10-28, L 14 R 183/09
Landessozialgericht NRW, 2011-10-28, L 14 R 183/09
L 14 R 183/09Sozialversicherungsgericht28.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 R 183/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-28
Aktenzeichen: L 14 R 183/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1028.L14R183.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.09.2005 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Gerichtskosten und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt für beide Rechtszüge die Klägerin. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 646,64 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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