Landessozialgericht NRW, 2011-10-28, L 14 R 183/09

L 14 R 183/09Sozialversicherungsgericht28.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 183/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-28

Aktenzeichen: L 14 R 183/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1028.L14R183.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.09.2005 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Gerichtskosten und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt für beide Rechtszüge die Klägerin. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 646,64 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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