Landessozialgericht NRW, 2011-11-07, L 3 R 254/11

L 3 R 254/11Sozialversicherungsgericht07.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 254/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-07

Aktenzeichen: L 3 R 254/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1107.L3R254.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2011 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden wegen rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung Kosten in Höhe von 1.000,00 EUR auferlegt. Außergerichtlich Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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