Landessozialgericht NRW, 2011-11-09, L 16 KR 537/11 B ER

L 16 KR 537/11 B ERSozialversicherungsgericht09.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 537/11 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-09

Aktenzeichen: L 16 KR 537/11 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1109.L16KR537.11B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.09.2011 wird abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 09.11.2011 bis zum 08.02.2012 vorläufig Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird auch für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H, L, beigeordnet.

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