Landessozialgericht NRW, 2011-11-21, L 13 VG 50/11

L 13 VG 50/11Sozialversicherungsgericht21.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 VG 50/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-21

Aktenzeichen: L 13 VG 50/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1121.L13VG50.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 01.10.2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten haben sich die Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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