Landessozialgericht NRW, 2011-12-19, L 19 AS 1313/11

L 19 AS 1313/11Sozialversicherungsgericht19.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1313/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-19

Aktenzeichen: L 19 AS 1313/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1219.L19AS1313.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 31.05.2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 01.04.2011 wird soweit sie die Untätigkeitsklage betrifft als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Klagen werden abgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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