L 20 AY 124/11 B•Landessozialgericht NRW, 2011-12-27, L 20 AY 124/11 B
Landessozialgericht NRW, 2011-12-27, L 20 AY 124/11 B
L 20 AY 124/11 BSozialversicherungsgericht27.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 AY 124/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-27
Aktenzeichen: L 20 AY 124/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:1227.L20AY124.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 07.09.2011 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Münster ab dem 16.05.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt P, N, beigeordnet. Als Kostenbeteiligung der Klägerin werden monatliche Raten in Höhe von 115,00 EUR, erstmals zu zahlen für den Monat Januar und fällig jeweils am Ersten des Folgemonats, festgesetzt. Die Zahlungen sind an die Oberjustizkasse zu leisten. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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