L 19 AS 1473/11•Landessozialgericht NRW, 2012-01-12, L 19 AS 1473/11
Landessozialgericht NRW, 2012-01-12, L 19 AS 1473/11
L 19 AS 1473/11Sozialversicherungsgericht12.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 1473/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: L 19 AS 1473/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0112.L19AS1473.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.06.2011 geändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 29.08.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2008 verurteilt, dem Kläger für den Monat September 2006 eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von insgesamt 407,- EUR, für die Monate Oktober und November in Höhe von insgesamt 372,- EUR mtl. und für den Monat Dezember 2006 in Höhe von insgesamt 476,- EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen. Kosten des Klägers im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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