L 5 KR 14/11•Landessozialgericht NRW, 2012-01-19, L 5 KR 14/11
Landessozialgericht NRW, 2012-01-19, L 5 KR 14/11
L 5 KR 14/11Sozialversicherungsgericht19.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 14/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: L 5 KR 14/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0119.L5KR14.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2010 abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 21.442,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.07.2007 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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