Landessozialgericht NRW, 2012-01-25, L 8 R 67/09

L 8 R 67/09Sozialversicherungsgericht25.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 67/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-25

Aktenzeichen: L 8 R 67/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0125.L8R67.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.11.2008 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 20.1.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.4.2005 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 768.455,68 Euro festgesetzt.

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