L 9 AL 100/11•Landessozialgericht NRW, 2012-01-31, L 9 AL 100/11
Landessozialgericht NRW, 2012-01-31, L 9 AL 100/11
L 9 AL 100/11Sozialversicherungsgericht31.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 100/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: L 9 AL 100/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0131.L9AL100.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 15.03.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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