Landessozialgericht NRW, 2012-02-09, L 9 AS 36/09

L 9 AS 36/09Sozialversicherungsgericht09.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AS 36/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-09

Aktenzeichen: L 9 AS 36/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0209.L9AS36.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.04.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.249,86 Euro festgesetzt.

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