Landessozialgericht NRW, 2012-02-09, L 9 BK 8/10

L 9 BK 8/10Sozialversicherungsgericht09.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 BK 8/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-09

Aktenzeichen: L 9 BK 8/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0209.L9BK8.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11.11.2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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