L 18 R 684/11•Landessozialgericht NRW, 2012-02-14, L 18 R 684/11
Landessozialgericht NRW, 2012-02-14, L 18 R 684/11
L 18 R 684/11Sozialversicherungsgericht14.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 R 684/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: L 18 R 684/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0214.L18R684.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.06.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor in der Hauptsache klarstellend wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 30.04.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.09.2010 verurteilt, der Klägerin ab dem 01.02.2010 große Witwenrente unter Berücksichtigung weiterer 7.9169 persönlicher Entgeltpunkte zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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