L 9 AL 370/11 B ER•Landessozialgericht NRW, 2012-02-17, L 9 AL 370/11 B ER
Landessozialgericht NRW, 2012-02-17, L 9 AL 370/11 B ER
L 9 AL 370/11 B ERSozialversicherungsgericht17.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 370/11 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-17
Aktenzeichen: L 9 AL 370/11 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0217.L9AL370.11B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.11.2011 geändert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29.11.2011 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.10.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 15.11.2011 anzuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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