L 6 AS 1356/11 NZB•Landessozialgericht NRW, 2012-02-24, L 6 AS 1356/11 NZB
Landessozialgericht NRW, 2012-02-24, L 6 AS 1356/11 NZB
L 6 AS 1356/11 NZBSozialversicherungsgericht24.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1356/11 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: L 6 AS 1356/11 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0224.L6AS1356.11NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 18.05.2011 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeerfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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