Landessozialgericht NRW, 2012-02-24, L 6 AS 1356/11 NZB

L 6 AS 1356/11 NZBSozialversicherungsgericht24.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1356/11 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: L 6 AS 1356/11 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0224.L6AS1356.11NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 18.05.2011 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeerfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

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