L 7 AS 2210/11 B•Landessozialgericht NRW, 2012-02-27, L 7 AS 2210/11 B
Landessozialgericht NRW, 2012-02-27, L 7 AS 2210/11 B
L 7 AS 2210/11 BSozialversicherungsgericht27.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2210/11 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-27
Aktenzeichen: L 7 AS 2210/11 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0227.L7AS2210.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Aachen vom 01.12.2011 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus B beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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