Landessozialgericht NRW, 2012-03-14, L 8 R 121/09

L 8 R 121/09Sozialversicherungsgericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 121/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: L 8 R 121/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0314.L8R121.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.6.2009 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 21.1.2010 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.