Landessozialgericht NRW, 2012-03-29, L 9 SO 399/11

L 9 SO 399/11Sozialversicherungsgericht29.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 399/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-29

Aktenzeichen: L 9 SO 399/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0329.L9SO399.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.07.2011 geändert. Der Bescheid vom 27.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2010 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger für beide Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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