Landessozialgericht NRW, 2012-04-16, L 19 AS 556/12 B ER

L 19 AS 556/12 B ERSozialversicherungsgericht16.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 556/12 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-16

Aktenzeichen: L 19 AS 556/12 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0416.L19AS556.12B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 23.02.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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