Landessozialgericht NRW, 2012-04-18, L 11 KR 312/10

L 11 KR 312/10Sozialversicherungsgericht18.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 312/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-18

Aktenzeichen: L 11 KR 312/10

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0418.L11KR312.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) und die Gerichtskosten für Klage- und Berufungsverfahren. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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