L 11 KR 312/10•Landessozialgericht NRW, 2012-04-18, L 11 KR 312/10
Landessozialgericht NRW, 2012-04-18, L 11 KR 312/10
L 11 KR 312/10Sozialversicherungsgericht18.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 312/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-18
Aktenzeichen: L 11 KR 312/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2012:0418.L11KR312.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) und die Gerichtskosten für Klage- und Berufungsverfahren. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.
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